Akontierung der Rezepterlöse
Seit September haben alle Apotheken die Möglichkeit, 70% des Rezepterlöses mindestens zwei Tage früher als bisher ausbezahlt zu erhalten. Da für die Auszahlung dieser 70 % das Einlagen der elektronischen Daten ausschlaggebend ist, spielt dabei auch die Entfernung von Wien und somit der Postweg keine Rolle.
Vorgehensweise alt
Bisher wurde der Rezepterlös jeweils 4 Tage nachdem sowohl die physischen Rezepte als auch die elektronischen Abrechnungsdaten in der Gehaltskasse eingelangt waren, an die Apothekenbetriebe überwiesen.
Vorgehensweise neu
Seit September 2020 werden 70 % des Rezepterlöses bereits zwei Tage nach Einlagen der Abrechnungsdaten ausbezahlt. Der früheste Auszahlungstermin ist der dritte Arbeitstag eines Monats. Die restlichen 30 % werden wie bisher vier Tage nach Vorliegen von Daten und Rezepten in der Gehaltskasse überwiesen. Dann erfolgt auch der Abzug allfälliger Retaxierungen und die Weiterverrechnung mit den Krankenkassen.
- Die 70% werden von den elektronisch übermittelten Daten errechnet: Taxbetrag minus Rezeptgebühren
- Maßgeblich ist das Einlangen der Daten bis 16:00. Daten, die nach 16:00 einlagen, gelten als am nächsten Arbeitstag eingelangt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Akontierung ist, dass die Apotheke der Gehaltskasse eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt hat und die Gehaltskassen-Umlagenvorschreibung im Wege der SEPA-Lastschrift an die Gehaltskasse entrichtet. Um der Gehaltskasse eine SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen, übermitteln Sie uns bitte die folgenden Formulare:
Sollte die Akontierung aus irgendwelchen Gründen zu hoch ausfallen und sich bei der eigentlichen Abrechnung dann ein negativer Auszahlungsbetrag ergeben, wird dieser Betrag am 25. des Monats mittels SEPA-Lastschrift eingehoben.
Nähere Informationen
E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 230, 254, 255